An wen und in welcher Form wende ich mich
in schulischen Angelegenheiten meines Kindes?
Liebe Eltern!
Dieser Wegweiser soll Ihnen helfen, bei Fragen zu schulischen Angelegenheiten Ihres Kindes einen „Fahrplan“ einzuhalten.
Generell gilt: “Der Vormittag gehört den Kindern“.
Daher bitten wir Sie, keine Gespräche „zwischen Tür und Angel“, d.h. vor Unterrichtsbeginn oder in den Pausen mit uns Lehrkräften zu suchen.
- Wenn Sie einen Gesprächstermin wünschen, legen Sie einen entsprechenden Zettel in die Postmappe oder nutzen Sie das Mitteilungsheft. Rufen Sie erst dann in der Schule an, wenn Sie auf diesem Wege keine Rückmeldung erhalten, und bitten um einen Rückruf der entsprechenden Lehrkraft.
- Auch wir Lehrkräfte informieren Sie über die Postmappe, wenn wir ein Gespräch mit Ihnen wünschen. Daher ist es wichtig, dass Sie regelmäßig in die Postmappe schauen.
- Wenden Sie sich an die jeweilige Fachlehrkraft, wenn Sie Fragen zum fachlichen Unterricht haben. Diese kann am ehesten über fachliche Leistungen Auskunft geben.
- Bei Fragen zum Sozialverhalten erteilt Ihnen die Klassenlehrkraft Auskunft, da diese stets durch die Gespräche mit allen Lehrkräften der Klasse über das Sozialverhalten informiert ist.
- Sollte nach diesen Gesprächen noch Klärungsbedarf bestehen, können zu weiteren Gesprächen Personen wie Elternvertreter /-innen oder Schulsozialarbeiterin hinzu-gezogen werden. Erst wenn alle diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, wird als letzte Instanz die Schulleiterin zu den Gesprächen hinzugezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Kollegium der Gerhart-Hauptmann-Schule