In den Klassenelternversammlungen werden die Klassenelternbeiräte gewählt. Sie sind für alle Belange zuständig, die sich auf die Klasse beziehen.

Die Vorsitzenden aller Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat. Der wiederum wählt aus seiner Mitte den oder die Schulelternbeiratsvorsitzende/n.

Aus seiner Mitte entsendet der Schulelternbeirat Vertreter in die Schulkonferenz. Diese Konferenz setzt sich aus je 8 Mitgliedern des Schulelternbeirates und des Lehrerkollegiums zusammen. Hier werden alle die Schule betreffenden Angelegenheiten beraten und beschlossen.

Unter  https://www.schulrecht-sh.com/schulgesetz/schulgesetz.htm erfahren Sie mehr über die Aufgaben des Schulelternbeirats (§ 72) und der Schulkonferenz (§ 62 und 63).

Schulelternbeiratsvorsitzende

Frau Lehnert
Mobil: 0178 7407152